Garantie

Bedingungen und Konditionen

Jedes Fahrrad wird mit einer 2-Jahres-Garantie* geliefert.


Diese Garantie gilt für das Fahrrad und ist auf einen anderen Besitzer übertragbar. Auch in diesem Fall läuft die Garantie 2 Jahre nach dem Erstkauf des Fahrrads bei uns ab. Alle Ersatzteile oder Reparaturen fallen unter die ursprüngliche Garantie des Fahrrads und laufen zur gleichen Zeit wie die Garantie des ursprünglichen Fahrrads ab.


Garantieansprüche müssen direkt bei EVIE Bikes geltend gemacht werden, indem Sie sich an unseren Kundendienst oder einen autorisierten Vertreter von EVIE Bikes wenden. Wenn ein Garantieanspruch akzeptiert wird, behalten wir uns das Recht vor, ein Ersatzteil (nicht notwendigerweise identisch) zu liefern oder angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um das/die defekte(n) Teil(e) oder Komponente(n) nach unserem Ermessen zu reparieren.


Die Garantie gilt für EVIE-Fahrräder, die für die Verwendung in den folgenden Ländern bestimmt sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich. Wir haben keine Garantieverpflichtungen, wenn das Fahrrad außerhalb dieser Länder verwendet wird.


Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren und zu ändern. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einer gedruckten Version davon, hat die aktuellste Version dieser Bedingungen, wie sie auf unserer Website veröffentlicht ist, Vorrang.


EVIE-Fahrräder entsprechen der europäischen Norm für EPAC-Fahrräder EN15194:2017.


* Für alle in Spanien verkauften Fahrräder gilt eine 3-Jahres-Garantie.

Ausschlüsse

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Scheibenbremsen, Bremsbeläge, Reifen, Schläuche, Kabel, Ketten, Ritzel, Speichen, Lager, Pedale, Griffe und Sattel. Es liegt in der Verantwortung des Besitzers, diese Teile in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, zu warten und bei Bedarf zu ersetzen.


Diese Garantie deckt keine Defekte oder Schäden ab, die auf Unfälle, unsachgemäße Installation durch den Benutzer, nachlässigen Gebrauch des Fahrrads, nicht autorisierte Reparaturen oder Änderungen und unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind.